Bau- & Immobiliensachverständiger U. Kahm
Seit 2009
 



Erstellung von Gutachten 


Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich konsequent firmen- und produktneutral sowie auf Honorarbasis. Die Beurteilung der Sachverhalte und die Feststellung von Umfang und Ursache unterschiedlicher Mängel und Schäden erfolgt unabhängig und weisungsfrei. Im Gutachten wird dieses nachvollziehbar in Wort und Schrift dargestellt. Beratungen zu Bau- oder Sanierungsmaßnahmen erfolgen neben den technischen Aspekten auch grundsätzlich unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.





Erstellung von Gutachten für nebenstehende Bereiche im Privaten-, Gewerblichen- und Industriebereich

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  • Feuchteschäden (defekte Abdichtungen, bauphysikalische Schäden) an Dächern, Kellerwänden, Fassaden
  • Umweltschäden (Hochwasser, Erdbeben, Sturm)
  • Fassaden ( WDVS, vorgehangene Metallfassaden, Fassaden mit Holzunterkonstruktion)
  • Holzbauteile ( Fachwerk, Holzrahmenbau, Holzterrassenbeläge)
  • Innenausbau ( Gipskarton, Wärmedämmungen)
  • Luftstrommessungen (Dichtigkeitskontrolle an Gebäudeteilen wie Fenster, Türen, Dächer oder Lüftungsanlagen)
  • Schäden rund um Haus und Garten (Hangrutsch, Absenkungen der Verkehrswege) Risse in Mauerwerken
  • Steil- und Flachdächer
  • Wasserschäden ( Leitungsschäden, Elementarschäden)
  • Schimmelbefall inklusive der Ursachenermittlung
  • Einschätzung von Kosten für Mängelbeseitigungen oder Sanierungsarbeiten
  • Rückbaumaßnahmen im Mietobjekt
  • Instandhaltung / Modernisierung
  • Beweissicherungsgutachten
  • Wertgutachten von Immobilien
  • Analyse von Schadstoffen in der Raumluft



Die Gutachtenarten


Beweissicherungsgutachten

Diese sind im Regelfall z.B. bei Auseinandersetzungen mit Handwerkern oder Versicherungen von belang.
Oder wenn in unmittelbarer Nähe der bestehenden Immobilie eine größere Baumaßnahme geplant ist, kann durch eine im Vorfeld erfolgte Beweissicherung der Bestandsimmobilie im Streitfall nachgewiesen werden, wer eventuelle Schäden zu vertreten hat.


Schadengutachten

Werden in der Regel wie es der Name schon sagt, bei entstandenen Schäden, durch z.B. mangelhafte Handwerkerleistungen,  Unwettern oder sonstigen Schadenfällen an Gebäuden oder Grundstücken benötigt.

Einige Beispiele wären:  

Hochwasserschäden an Gebäuden und Grundstücken. Schäden durch Hagelschlag.

Schimmelbefall in Wohnungen oder sonstigen geschlossenen Räumen. Wasserschäden durch feuchte Kellerwände oder undichte Dächer. Energieverluste durch mangelhafte Wärmedämmungen,  undichte Fenster und Türen. Baumängeln bei Neu- und Altbauten.


 Sowie allen weiteren hier nicht aufgeführten Schäden, bei denen es um einen Schadenersatz durch Versicherungen oder den Verursacher geht.


Wertgutachten

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und möchten wissen, wie hoch der reale Verkaufspreis sein kann. Hier ist ein Wert-Gutachten über den Zustand und Wert des Objektes maßgeblich für das erzielen eines angemessenen Preises.


Es steht eine Erbengemeinschaft vor der Frage, von welchem Wert ist bei der Immobilie auszugehen. Auch hier ist ein Gutachten für die Lösung des Problems ausschlaggebend.






Weitere Leistungen meines Büros



Fachbauleitung:

Eine Fachbauleitung bei privaten Bauvorhaben, garantieren Ihnen eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten bis hin zur Abnahme der fertigen Leistungen.  

Ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrem Projekt.


Baubegleitende Qualitätssicherung:

Baustellenbetreuungen in Form von Kontrollen der ausgeführten Arbeiten mit der Sicht auf ihre fachlich korrekte Ausführung.


So können anhand der dann erstellten Protokolle, Mängel bereits vor der Fertigstellung erkannt und behoben werden. Dieses spart in der Regel Zeit und Geld. Erfahren Sie mehr unter Service & Preise





Mietwohnungen oder Gewerbliche Mietobjekte

Schimmelbefall oder sonstige Schäden im gemieteten Objekt.
Der Mieter oder Vermieter weigert sich Schäden anzuerkennen, die Sie nicht zu vertreten haben.


Bei gemieteten Industrie Gebäuden, werden nach Ablauf der Mietzeit vom Vermieter in der Regel , Umbauten oder Rückbauten verlangt. In welchem Umfang sind die Arbeiten gerechtfertigt und wie sind diese auszuführen.
Ein Gutachten ist hier meistens die richtige Lösung, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis für beide Seiten zu kommen.



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